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   BayObLG, 16.10.1984 - RE-Miet 4/84   

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https://dejure.org/1984,3063
BayObLG, 16.10.1984 - RE-Miet 4/84 (https://dejure.org/1984,3063)
BayObLG, Entscheidung vom 16.10.1984 - RE-Miet 4/84 (https://dejure.org/1984,3063)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Oktober 1984 - RE-Miet 4/84 (https://dejure.org/1984,3063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Betriebskosten; Sammelheizungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133, § 157, § 535, § 536

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1982 - VIII ARZ 3/82

    Verzinsung der Barkaution

    Auszug aus BayObLG, 16.10.1984 - REMiet 4/84
    Die Auslegung der vertraglichen Regelung, wonach der Mieter die "Kosten für Sammelheizung" trägt und die der Senat - wenn es nur darum ginge, für die Auslegung typischer Mietvertragsbestimmungen verbindliche Regeln zu entwickeln - im Rahmen des Erlasses eines Rechtsentscheids vorzunehmen hätte (BGHZ 84, 345/348 f.), muß sich nach allgemeinen Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB ) zunächst am Wortlaut orientieren.
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BayObLG, 16.10.1984 - REMiet 4/84
    a) Für den "Einheitsmietvertrag" als typische Formularerklärung gilt zwar der Grundsatz der überindividuellen objektiven Auslegung (vgl. BGHZ 62, 251/253 f.; BGH NJW 1974, 1136; Staudinger BGB 12 Aufl. §§ 133, 157 RdNr. 58).
  • BayObLG, 24.02.1984 - REMiet 3/84
    Auszug aus BayObLG, 16.10.1984 - REMiet 4/84
    83/80">BayObLGZ 1980, 360/362/363 und ständige Rechtsprechung, zuletzt BayObLGZ 1984, 38/39, ist nicht zulässig.
  • BayObLG, 22.05.1984 - REMiet 7/83
    Auszug aus BayObLG, 16.10.1984 - REMiet 4/84
    Ob die Voraussetzungen für den Erlaß eines Vorlagebeschlusses gegeben sind, kann das Obergericht in der Regel nur einem mit entsprechender Begründung versehenen Vorlagebeschluß entnehmen, wobei es nicht auf den Wortlaut der Vorlage, sondern auf ihren Inhalt ankommt (vgl. BayObLG, WuM 1984, 192 ).
  • LG Köln, 14.01.1982 - 1 S 368/81
    Auszug aus BayObLG, 16.10.1984 - REMiet 4/84
    Welche Betriebskosten der Mieter jedoch im einzelnen zu tragen hat, richtet sich nach den - hier allerdings vielfach Unklarheiten enthaltenden (vgl. BGB -RGRK vor § 535 Rdn. 105) - Vereinbarungen der Parteien (OLG Düsseldorf, ZMR 1984, 20; LG Köln, WuM 1982, 277; vgl. Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze 5. Aufl. C 240/243).
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